Planungszone Zweitwohnungen Gemeinde Sigriswil

Der Gemeinderat Sigriswil hat am 25.11.2024 die "Planungszone Zweitwohnungen" erlassen.

Der Planungszweck der Planungszone Zweitwohnungen lautet:

«Überprüfen der zulässigen Wohnnutzungen im Planungsperimeter der Planungszone im Hinblick auf die Beschränkung von Zweitwohnungen sowie die Beschränkung der kurzzeitigen Vermietung von Zweitwohngen».

Eine Planungszone ist ein temporäres Sicherungsmittel (Moratorium) und steht für ein Gebiet, in dem Nutzungspläne oder Reglemente erlassen oder geändert werden sollen. In einem mit einer Planungszone bezeichnetem Gebiet darf nichts unternommen werden, das die zukünftige Nutzungsplanung erschweren würde.

Das heisst für alle Liegenschaftsbesitzer in der Gemeinde Sigriswil:

  • Die Umnutzung von bisher als Erstwohnung genutzten Wohnungen zu Zweitwohnungen ist baubewilligungspflichtig. Auch die Um- oder Neunutzung einer Wohnung zur kommerziellen, gewerbsmässigen Kurzzeitvermietung ist baubewilligungspflichtig. (Buchstabe b. der publizierten Richtlinien des Gemeinderates).
  • Eingereichte Baugesuche werden für die Dauer der Planungszone und des Planerlassverfahrens eingestellt, wenn der Gemeinderat diesen nicht zustimmt. Eine Zustimmung ist nur dann zulässig, wenn das Bauvorhaben den Planungszweck nicht beeinträchtigt. (Buchstabe c. der publizierten Richtlinien des Gemeinderates).

Mit dem Erlass einer Planungszone erhält der Gemeinderat die nötige Zeit, die für Sigriswil am besten geeigneten Massnahmen auszuarbeiten und der Bevölkerung zum Beschluss zu unterbreiten. Er wird über die nächsten Schritte informieren.

Die vollständigen Informationen zur Planungszone sind auf der Website der Gemeinde Sigriswil zu finden Zur Sicherung von Wohnraum für Einheimische - Erlass einer Planungszone - Sigriswil - die Gemeinde mit 11 Dörfern